Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.03.2000 - 8 W 183/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17177
OLG Stuttgart, 15.03.2000 - 8 W 183/98 (https://dejure.org/2000,17177)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.03.2000 - 8 W 183/98 (https://dejure.org/2000,17177)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. März 2000 - 8 W 183/98 (https://dejure.org/2000,17177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,17177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 397/04

    Notarkosten: Bemessung des Geschäftswerts für eine General- und Vorsorgevollmacht

    Daher sei beim Geschäftswert ein Abschlag vom Bruttovermögen des Vollmachtgebers gerechtfertigt, der entsprechend der Entscheidung des OLG Stuttgart (JurBüro 2000, 428= ZNotP 2001, 37 mit Anm. Tiedtke) mit 50 % angemessen sei.

    Somit unterscheidet sich die hier von dem Kostengläubiger beurkundete Vollmacht ganz wesentlich von derjenigen, die Gegenstand der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 15.03.2000 - 8 W 183/98- (JurBüro 2000, 428=ZNotP 2001, 37 mit Anm. Tiedtke) war, und bei der das OLG den Ansatz nur des hälftigen Vermögens als Geschäftswert als im Rahmen des nach § 41 Abs. 2 KostO eingeräumten Ermessens liegend akzeptiert hat.

  • LG Kassel, 13.08.2008 - 3 T 154/08

    Notarkosten: Gegenstandswert und Gebührenansatz bei Beurkundung einer

    Sofern eine Vorsorgevollmacht im Außenverhältnis beschränkt ist, beispielsweise durch die Bedingung der Vorlage eines ärztlichen Attestes, ist das Aktivvermögen nur anteilig - in der Regel mit 50 % - zum Ansatz zu bringen (vgl. Beschluss der Kammer vom 07.08.2008 - Az. 3 T 152/07; OLG Stuttgart JurBüro 2000, 428).
  • LG Paderborn, 03.11.2009 - 3 T 5/09

    Anforderungen an die Bestimmung des Wertes einer allgemeinen Vollmacht nach

    Somit unterscheidet sich die hier von dem Kostengläubiger beurkundete Vollmacht wesentlich von derjenigen, die Gegenstand der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 15.03.2000, Az. 8 W 183/98, ZNotP 2001, 37 war, und bei der das OLG den Ansatz nur des hälftigen Vermögens als Geschäftswert als im Rahmen des nach § 41 Abs. 2 KostO eingeräumten Ermessens liegend akzeptiert hat.
  • LG Mainz, 08.05.2007 - 3 T 189/06

    Notarvergütung: Geschäftswertberechnung bei Vorsorgevollmachten

    Gleichwohl hält die Kammer einen solchen Abschlag für erforderlich (OLG Stuttgart, JurBüro 2000, 428: Bengel, Tiedtke: Kostenrechtsprechung, DNotZ 2006, 466).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht